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Klage der Witwe Henrich von Wulfen gegen die unmündigen Kinder des verstorbenen Herman Wesseling wegen der Sode zwischen den beiderseitigen Häusern
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Enthält: Klage der Witwe Henrich von Wulfen gegen die unmündigen Kinder des verstorbenen Herman Wesseling (1603) wegen der Sode zwischen den beiderseitigen Häusern. Als Zeugen werden vernommen: 1) Henrich Thüningk aus Greven, 51 Jahre alt, 2) Mathäus Osnabrügk, 37 Jahre alt, 3) Steffan van Wulffen, 74 Jahre alt, Bruder des Vaters des Ehemannes der Klägerin; 4) Kaspar zum Busche, 39 Jahre alt, 5) Anna Mumme, 24 Jahre alt; Klägerin ist Schwester ihrer Mutter; 6)) Wandmachergeselle Johan Osterman, 27 Jahre alt, war fünf Jahre in Diensten des ehemannes der Klägerin; 7) Witwe Henrich Berteling, geb. Anna Kannegiesser, 79 Jahre alt; 8) Frau Johan zur Weyen, geb. Katharina Uphaus, 40 - 50 Jahre alt, hat vor 25 Jahren in Lenneps Haus gegenüber dem der Klägerin gewohnt; 9) Gertrud, Frau Henrich Kroes, 41 Jahre alt, früher Magd bei Wulfens. Als weitere Zeugen werden benannt Friedrich Eicholt, Johan Edelbloet, Severin Stoltenkamp, Johan Osnabrügk, Henrich Hageman, Rotger Stove.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.