Heiratsabrede zwischen Johann Philipp von Gemmingen zu Bürg, Sohn des verstorbenen Bernolph von Gemmingen und der verstorbenen Anna von Grumbach, einerseits und Anna Margarethe von Ehrenberg, Tochter Georg Christoph von Ehrenbergs zu Ehrenberg und Weckbach und Anna Sibylle von Helmstatts, andererseits, vereinbart seitens des Bräutigams durch Johann Schweickard von Stetten zu Kocherstetten, Johann Konrad und Eberhard von Gemmingen zu Bürg, Brüder des Bräutigams, Philipp Otto von Gemmingen, württembergischen Hofmeister zu Neuenstadt, Hans Wolf von Gemmingen, Reinhard von Gemmingen zu Michelfeld und Hornberg und Walter Greck (Kreckh) von und zu Kochendorf sowie seitens der Braut durch deren Vater Georg Christoph von Ehrenberg, Philipp Adolf von Ehrenberg, Domdechanten zu Würzburg und Domherrn zu Bamberg, Hans Heinrich von und zu Ehrenberg, bambergischen und würzburgischen Rat und Amtmann zu Burgebrach, Pleickard von Helmstatt, Herrn zu Hinsingen, Ritter und Obrist, württembergischen Rat und Landhofmeister, Valentin (Velten) von Helmstatt, Ludwig Karl von Helmstatt zu Neckarbischofsheim, Philipp von Helmstatt und Georg Ludwig Cotwitz von Aulenbach und Urspringen. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 6000 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) zuzüglich einer standesgemäßen Ausfertigung mit Ketten, Kleidern, Kleinodien, Schmuck und "gebändt". Sollte der Vater der Braut sterben und allein den derzeit lebenden Sohn Johann Philipp hinterlassen, wird dieser seiner Schwester Anna Margarethe weitere 2000 Gulden ausbezahlen. Der Bräutigam widerlegt 6000 Gulden, verschreibt 600 Gulden als Morgengabe und gibt eine goldene Kette und Kleinod. Sobald die Brüder von Gemmingen ihr Erbe geteilt haben, wird Johann Philipp seiner Frau einen angemessenen Witwensitz mit Beholzung verschreiben, ersatzweise eine jährliche Rente in Höhe von 100 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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