Der Notar Heinrich Lehman, Rat und Gerichtsprokurator zu Heilbronn, beurkundet, dass er sub dato in Anwesenheit der Zeugen Jakob Gerlach, Schultheißenamtsstatthalter, und Reinhard Krafft, Schulmeister zu Bonfeld, auf Bitten des David Eberhardt, Vogt Reinhard von Gemmingens zu Bonfeld, wegen des aus Bonfeld verwiesenen Stoffel Schedel, Müllers zu Bonfeld, der sich des Ehebruchs und anderer Vergehen sowie des Ungehorsams gegenüber der Obrigkeit und untreuer Haushaltung in der Mühle wiederholt schuldig gemacht und nunmehr gegen die Ausweisung an das Reichskammergericht suppliziert hat, ein in allen Details wiedergegebenes Verhör von 29 Zeugen über die diversen Vergehen Schedels aufgenommen hat.