Landfriedensbruch und Aufwiegelung der Untertanen gegen die rechtmäßige Obrigkeit. Nach seinen Angaben auf Grund von dessen aggressivem Verhalten und einer Verkettung unglücklicher Umstände hatte der Kläger den Sohn des Beklagten, Moritz, erschossen. Die Klage richtet sich dagegen, daß der Beklagte daraufhin, statt den Kläger auf dem Rechtswege zur Rechenschaft zu ziehen, seine Untertanen in der Herrschaft Broich mit Gewehr und Waffen aufgeboten und mit dem Befehl nach Haus Styrum habe marschieren lassen, das Haus sowie die Höfe Nickmann, Kuggehof und Begerhof beim Vorbeibringen der Leiche seines Sohnes einzuäschern. Tatsächlich wurde das Unterhaus überstiegen und der Garten ruiniert. Ferner habe der Beklagte den styrumschen Rentmeister und die styrumschen Untertanen auffordern lassen, keine Abgaben und Dienste mehr nach Styrum zu leisten, sondern sich wie broichsche Untertanen zu verhalten. Der Kläger sieht mit all dem die dem kaiserlichen Lehenhaus Styrum erteilten kaiserlichen Privilegien und den Landfrieden gebrochen.
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Landfriedensbruch und Aufwiegelung der Untertanen gegen die rechtmäßige Obrigkeit. Nach seinen Angaben auf Grund von dessen aggressivem Verhalten und einer Verkettung unglücklicher Umstände hatte der Kläger den Sohn des Beklagten, Moritz, erschossen. Die Klage richtet sich dagegen, daß der Beklagte daraufhin, statt den Kläger auf dem Rechtswege zur Rechenschaft zu ziehen, seine Untertanen in der Herrschaft Broich mit Gewehr und Waffen aufgeboten und mit dem Befehl nach Haus Styrum habe marschieren lassen, das Haus sowie die Höfe Nickmann, Kuggehof und Begerhof beim Vorbeibringen der Leiche seines Sohnes einzuäschern. Tatsächlich wurde das Unterhaus überstiegen und der Garten ruiniert. Ferner habe der Beklagte den styrumschen Rentmeister und die styrumschen Untertanen auffordern lassen, keine Abgaben und Dienste mehr nach Styrum zu leisten, sondern sich wie broichsche Untertanen zu verhalten. Der Kläger sieht mit all dem die dem kaiserlichen Lehenhaus Styrum erteilten kaiserlichen Privilegien und den Landfrieden gebrochen.
AA 0627, 745 - B 2012/6001
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1660-1661 (1646-1660)
Enthaeltvermerke: Kläger: Moritz Graf von Limburg und Bronckhorst, Herr zu Styrum, Haus Styrum (Mülheim) 605 Beklagter: Wilhelm Wirich von Dhaun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein und Broich, Haus Broich; der Gerichtsschreiber und sämtl. Untertanen der Herrschaft Broich Prokuratoren (Kl.): Schommartz (1660) Prozeßart: Citationis ad videndum se incidisse in poenam fractae pacis, uti et mandati de non offendendo sine, de non turbando vero cum clausula Instanzen: RKG 1660-1661 (1646-1660) Beweismittel: Vom Kläger vorgelegte Zeugenaussagen (7-26). Kaiser Ferdinand III. belehnt Anna Margaretha verwitwete Gräfin von Limburg und Bronckhorst, geb. Spies von Frechen und Bodendorf, als Vormünderin ihres Sohnes Moritz mit Haus und Herrschaft Styrum, so wie Hermann Otto sie am 26. Nov. 1640 zu Lehen empfangen hat, 1646 (27-29). Zeugenvernehmung, 1659 (32-35) . Beschreibung: 35 Bl., lose; Q 1 - 6, es fehlt Q 1 (Vollmacht Schommartz).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:32 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)