Rudin von Neuberg (Niweburg) zu Willa (zu dem Muellin), auf der Schenke gesessen, bekennt, dass er trotz Entrichtung von 6 1/2 Gulden an seinen Vorgänger, Hans Hefelin von Langenau(naw) auf die Schenke, keine anderen Rechte habe als die näher bezeichneten eines Nutznießers und ellwangischen Hintersassen.