Der Offizial des Dompropstes und Archidiakons zu Köln: Vor ihm ist persönlich ers-chienen Herr Amelung, Rektor der Pfarrkirche in Holzweiler (-wilre), und hat bekannt, dass er der Äbtissin, Pröpstin, Dekanin und den Damen des Stiftes Essen 33 Malter und 1 Summer Essener Maß Weizen und 20 Mark 2 Schillinge Kölner Pagaments von ihrem Schultenhof und den Kanonikern des Stiftes 59 Malter Neusser Maß von der jenen inkorporierten Kirche zu Holzw-eiler schuldet, unbeschadet der Verpflichtungen des laufenden Jahres gegenüber den Damen und den Kanonikern. Er verspricht, seine Schulden bis zum Fest des heiligen Gereon [Oktober 10] zu zahlen und überlässt (cedit et donat) seinen Gläubigern zur Sicherheit alle Erträge, Rechte und Pertinenzen der Kirche und des Hofes. Bis zur Tilgung der Schuld wird er die Kirche weder wechseln (permutabit) noch auf sie verzichten. Er zieht zu diesem Zweck auch seine vor einem öffentlichen Notar oder anderswo bestellten Treuhänder und Testamentsv-ollstrecker zurück und setzt an ihrer Stelle die Herren Heinrich gen. Kebbe, Dekan, Wennemar von Hamme (Hammene), Johann von der Mark (de Marken) und Johann von Ratingen (Raittingen), Kanoniker des Stiftes Essen, ein. Falls er vor der Tilgung der Schuld verstirbt, sollen sie über seine gesamte bewegliche und unbewegliche Habe verfügen dürfen. Er setzt ferner Henrich von Castrop (Castorp) und Gottfried von Werl (-e), Notare der Kölner Kurie, als Prokuratoren ein, die seine Interessen vor dem Offizial der Kölner Kurie vertreten sollen. - Zeugen: Magister Wenemar, Priester, Magister Konrad von Westerhen, Kanoniker des Stiftes Essen, Johann gen. Cerngin, Hermann von Bottrop (Borttorpe). - Es siegelt der Aussteller auf Bitten des Rektors. Datum et actum a.d. 1352 crastino ascensionis eiusdem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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