Der Offizial des Dompropstes und Archidiakons zu Köln: Vor ihm ist
persönlich ers-chienen Herr Amelung, Rektor der Pfarrkirche in Holzweiler
(-wilre), und hat bekannt, dass er der Äbtissin, Pröpstin, Dekanin und den
Damen des Stiftes Essen 33 Malter und 1 Summer Essener Maß Weizen und 20
Mark 2 Schillinge Kölner Pagaments von ihrem Schultenhof und den Kanonikern
des Stiftes 59 Malter Neusser Maß von der jenen inkorporierten Kirche zu
Holzw-eiler schuldet, unbeschadet der Verpflichtungen des laufenden Jahres
gegenüber den Damen und den Kanonikern. Er verspricht, seine Schulden bis
zum Fest des heiligen Gereon [Oktober 10] zu zahlen und überlässt (cedit et
donat) seinen Gläubigern zur Sicherheit alle Erträge, Rechte und Pertinenzen
der Kirche und des Hofes. Bis zur Tilgung der Schuld wird er die Kirche
weder wechseln (permutabit) noch auf sie verzichten. Er zieht zu diesem
Zweck auch seine vor einem öffentlichen Notar oder anderswo bestellten
Treuhänder und Testamentsv-ollstrecker zurück und setzt an ihrer Stelle die
Herren Heinrich gen. Kebbe, Dekan, Wennemar von Hamme (Hammene), Johann von
der Mark (de Marken) und Johann von Ratingen (Raittingen), Kanoniker des
Stiftes Essen, ein. Falls er vor der Tilgung der Schuld verstirbt, sollen
sie über seine gesamte bewegliche und unbewegliche Habe verfügen dürfen. Er
setzt ferner Henrich von Castrop (Castorp) und Gottfried von Werl (-e),
Notare der Kölner Kurie, als Prokuratoren ein, die seine Interessen vor dem
Offizial der Kölner Kurie vertreten sollen. - Zeugen: Magister Wenemar,
Priester, Magister Konrad von Westerhen, Kanoniker des Stiftes Essen, Johann
gen. Cerngin, Hermann von Bottrop (Borttorpe). - Es siegelt der Aussteller
auf Bitten des Rektors. Datum et actum a.d. 1352 crastino ascensionis
eiusdem.