Thomas Johann und seine Frau Cathrein, Arnolts Adam und seine Frau Merga, wohnhaft zu Netzbach, bekunden, daß sie von Äbtissin und Konvent des Gotteshauses Gnadenthal deren Hof und Güter zu Netzbach erblich erhalten haben gemäß der Lehnsverschreibung, die sie von diesen innehaben und die inseriert ist. Sie geloben, diesen Revers in allen Artikeln bei Verlust des Lehens zu halten. - Siegel des Gerichts Hahnstätten ('Hoesteten'), das Schultheiß und Schöffen ankündigen.