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Verkauf des halben Gütleins der Hans Güthleinschen Witwe an den Besitzer der anderen Hälfte Johann Feeß, nachdem der Verkauf an einem Juden und an den Bambergischen Untertan Klostermayer nicht gestattet worden war.
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Verkauf des halben Gütleins der Hans Güthleinschen Witwe an den Besitzer der anderen Hälfte Johann Feeß, nachdem der Verkauf an einem Juden und an den Bambergischen Untertan Klostermayer nicht gestattet worden war.