Kommunverwaltung: Spezialia (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 49 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Gesamtwürttembergische Behörden und Gerichte 1806-1817 >> Behörden
1806-1817 (Va ab 1558, Na bis 1823)
Inhalt und Bewertung
Das Organisationsmanifest des Königreichs Württemberg vom 18. März 1806 wies die Aufsicht über das Finanz- und Rechnungswesen der Städte und ländlichen Gemeinden, über Kommerz, Landwirtschaft, Manufakturen und Fabriken sowie zunächst auch über Heiligenpflegen und milde Stiftungen dem Geschäftsbereich des Oberlandesökonomiekollegiums, einer Abteilung des neu begründeten Innenministeriums, zu. Zum 1. Juli 1811 wurden die genannten Aufgaben der ebenfalls zum Innenministerium gehörenden Sektion des Kommunadministrationswesens übertragen, lediglich die Aufsicht über das Stiftungswesen wechselte in die Zuständigkeit der dritten Abteilung der beim Finanzministerium ressortierenden Sektion der Krondomänen. 1818 wurden alle genannten Agenden von den neugebildeten Kreisregierungen übernommen.
Der vorliegende Bestand besteht hauptsächlich aus Abgaben der Kreisregierungen Ellwangen und Reutlingen (Nrn. 1-318), die Anfang des 20. Jahrhunderts an das damalige Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg gelangt sind, die letzten ca. 140 Büschel (ab Nr. 319) sind aus den Beständen E 173 III und D 50 b ausgeschieden und hierher übernommen worden. Die in ihm enthaltene Überlieferung macht deutlich, welche Funktion den Kommunen im Staat König Friedrichs zukam, wofür sie Geld ausgeben durften und welch enge Spielräume ihnen für eigene Gestaltungsvorstellungen zugebilligt wurden. Die staatliche Finanzaufsicht wachte scharf über die Bewahrung der gemeindlichen Vermögen (Liegenschaften, Kapital), prüfte penibel die Rechtmäßigkeit der getätigten Ausgaben und die Korrektheit der Rechnungsführung, legte strenge Maßstäbe bei der gemeindlichen Personalausstattung, bei der Genehmigung von Kreditaufnahmen, bei Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, Anschaffungen, öffentlichen Bauvorhaben und sonstigen Investitionen an, kontrollierte außerdem laufend die auf Oberamtsebene in Magazinen angelegten Lebensmittel- und Materialvorräte, die kommunale Forstwirtschaft, die ordnungsgemäße Umlage von Abgaben, Steuern und Konskriptionskosten sowie die Entschädigung von Zivilisten für deren kriegsbedingte Verluste.
Angesichts der doch eher bescheidenen Bestandsgröße und des nur geringe inhaltliche Breite aufweisenden Akteninhalts wurde auf eine sachsystematische Anordnung der Titelaufnahmen verzichtet und statt dessen als Ordnungsprinzip lediglich die von den Registraturen des Oberlandesökonomiekollegiums und der Sektion des Kommunadministrationswesens vorgegebene Regionalgliederung nach Stadt- und Oberamtsbezirken übernommen. Insgesamt umfaßt der Bestand jetzt 464 Bü mit einem Gesamtumfang von 15,8 lfd. m.
Ludwigsburg, im Juli 2010
Dr. Peter Steuer
Das Organisationsmanifest des Königreichs Württemberg vom 18. März 1806 wies die Aufsicht über das Finanz- und Rechnungswesen der Städte und ländlichen Gemeinden, über Kommerz, Landwirtschaft, Manufakturen und Fabriken sowie zunächst auch über Heiligenpflegen und milde Stiftungen dem Geschäftsbereich des Oberlandesökonomiekollegiums, einer Abteilung des neu begründeten Innenministeriums, zu. Zum 1. Juli 1811 wurden die genannten Aufgaben der ebenfalls zum Innenministerium gehörenden Sektion des Kommunadministrationswesens übertragen, lediglich die Aufsicht über das Stiftungswesen wechselte in die Zuständigkeit der dritten Abteilung der beim Finanzministerium ressortierenden Sektion der Krondomänen. 1818 wurden alle genannten Agenden von den neugebildeten Kreisregierungen übernommen.
Der vorliegende Bestand besteht hauptsächlich aus Abgaben der Kreisregierungen Ellwangen und Reutlingen (Nrn. 1-318), die Anfang des 20. Jahrhunderts an das damalige Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg gelangt sind, die letzten ca. 140 Büschel (ab Nr. 319) sind aus den Beständen E 173 III und D 50 b ausgeschieden und hierher übernommen worden. Die in ihm enthaltene Überlieferung macht deutlich, welche Funktion den Kommunen im Staat König Friedrichs zukam, wofür sie Geld ausgeben durften und welch enge Spielräume ihnen für eigene Gestaltungsvorstellungen zugebilligt wurden. Die staatliche Finanzaufsicht wachte scharf über die Bewahrung der gemeindlichen Vermögen (Liegenschaften, Kapital), prüfte penibel die Rechtmäßigkeit der getätigten Ausgaben und die Korrektheit der Rechnungsführung, legte strenge Maßstäbe bei der gemeindlichen Personalausstattung, bei der Genehmigung von Kreditaufnahmen, bei Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, Anschaffungen, öffentlichen Bauvorhaben und sonstigen Investitionen an, kontrollierte außerdem laufend die auf Oberamtsebene in Magazinen angelegten Lebensmittel- und Materialvorräte, die kommunale Forstwirtschaft, die ordnungsgemäße Umlage von Abgaben, Steuern und Konskriptionskosten sowie die Entschädigung von Zivilisten für deren kriegsbedingte Verluste.
Angesichts der doch eher bescheidenen Bestandsgröße und des nur geringe inhaltliche Breite aufweisenden Akteninhalts wurde auf eine sachsystematische Anordnung der Titelaufnahmen verzichtet und statt dessen als Ordnungsprinzip lediglich die von den Registraturen des Oberlandesökonomiekollegiums und der Sektion des Kommunadministrationswesens vorgegebene Regionalgliederung nach Stadt- und Oberamtsbezirken übernommen. Insgesamt umfaßt der Bestand jetzt 464 Bü mit einem Gesamtumfang von 15,8 lfd. m.
Ludwigsburg, im Juli 2010
Dr. Peter Steuer
464 Büschel (15,8 lfd. m)
Bestand
Mann, Bernhard: Württemberg 1800-1866. In: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte Bd. 3. Vom Ende des Alten Reiches bis zum Ende der Monarchien. Stuttgart 1992, S. 235-331.
Mann, Bernhard/Nüske, Gerd Friedrich: Verwaltung Württembergs ab 1803. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte II. Vom Reichsdeputationshauptschluß bis zur Auflösung des Deutschen Bundes. Stuttgart 1983, S. 551-583.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg Bd. 1: Bis zum Regierungsantritt König Wilhelms I. Stuttgart 1904.
Mann, Bernhard/Nüske, Gerd Friedrich: Verwaltung Württembergs ab 1803. In: Deutsche Verwaltungsgeschichte II. Vom Reichsdeputationshauptschluß bis zur Auflösung des Deutschen Bundes. Stuttgart 1983, S. 551-583.
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg Bd. 1: Bis zum Regierungsantritt König Wilhelms I. Stuttgart 1904.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:40 PM CET