Die Brüder Heinrich, Ulrich und Egino, Gf. von Berg, beurkunden als Patronatsherren der St. Peterskirche zu Laupheim ("Lophain"), daß mit der Zustimmung Bf. Eberhards von Konstanz, ihres Notars Konrad als Rektor der gen. Kirche und der Zustimmung ihrer selbst Rudolf von Moos ("gen. in dem Mose") mit seinem einzigen Sohne Ulrich alle Besitzungen in Maselheim ("Masilhain"), die jener Kirche eigentümlich zustehen und mit denen Rudolf von den Laupheimer Kirchenrektoren belehnt worden war, der Äbtissin und dem Kv. von H. in Form eines Kaufes und Tausches zu vollem Recht übergibt. Dafür überläßt er das Gut in Ersingen, das er von dem Kl. neben 3 Mark Silber tauschweise erhielt, der Kirche zu Laupheim. - Z.: 1) Ritter Eberhard gen. Walch von Rißtissen ("Tussin"), 2) Ritter Heinrich von Weiler ("Wiler"), 3) Berhtold gen. Vulhie, 4) Konrad von Maselheim ("Masalhain"), 5) Konrad von Sulmingen, 6) Heinrich "antiquus scultetus". - Sr.: Gf. Ulrich von Berg und Notar Konrad. (Die Gf. Heinrich und Egino sowie Rudolf von Moos und dessen Sohn Ulrich bedienen sich des S. des Grafen Ulrich).
Vollständigen Titel anzeigen
Die Brüder Heinrich, Ulrich und Egino, Gf. von Berg, beurkunden als Patronatsherren der St. Peterskirche zu Laupheim ("Lophain"), daß mit der Zustimmung Bf. Eberhards von Konstanz, ihres Notars Konrad als Rektor der gen. Kirche und der Zustimmung ihrer selbst Rudolf von Moos ("gen. in dem Mose") mit seinem einzigen Sohne Ulrich alle Besitzungen in Maselheim ("Masilhain"), die jener Kirche eigentümlich zustehen und mit denen Rudolf von den Laupheimer Kirchenrektoren belehnt worden war, der Äbtissin und dem Kv. von H. in Form eines Kaufes und Tausches zu vollem Recht übergibt. Dafür überläßt er das Gut in Ersingen, das er von dem Kl. neben 3 Mark Silber tauschweise erhielt, der Kirche zu Laupheim. - Z.: 1) Ritter Eberhard gen. Walch von Rißtissen ("Tussin"), 2) Ritter Heinrich von Weiler ("Wiler"), 3) Berhtold gen. Vulhie, 4) Konrad von Maselheim ("Masalhain"), 5) Konrad von Sulmingen, 6) Heinrich "antiquus scultetus". - Sr.: Gf. Ulrich von Berg und Notar Konrad. (Die Gf. Heinrich und Egino sowie Rudolf von Moos und dessen Sohn Ulrich bedienen sich des S. des Grafen Ulrich).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {B 456 U 23 (+)}
Arch. Rubr. O, S. 151 Nr. 22.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 Heggbach, Zisterzienserinnenkloster
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster >> 1. Urkunden
1269 Juni 1 ("Kalendas Junii")
Urkunden
Lateinisch
Berg, Egino Graf von
Berg, Heinrich Graf von, gen. Graf von Schelklingen
Berhtold, gen. Vulhie
Eberhard, s. Konstanz
Heinrich, "antiquus scultetus"
Konrad, Notar
Konstanz, Eberhard II. von Waldburg; Bischof, -1274
Maselheim, Konrad von
Moos, Rudolf von
Moss, Ulrich von
Rißtissen, Eberhard von, gen. Walch
Sulmingen, Konrad von
Weiler, Heinrich von
Berg : Ehingen (Donau) UL
Buxheim MN
Ehingen (Donau) UL
Ersingen : Erbach UL
Konstanz KN; Bischof
Laupheim BC; Pfarrei
Maselheim BC
Moos, abgeg. bei Ehingen (Donau) UL
Rißtissen : Ehingen (Donau) UL
Sulmingen : Maselheim BC
Weiler : Blaubeuren UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Schwäbische Benediktinerkongregation - Kisslegg, Franziskanerinnenkloster (Tektonik)
- Heggbach, Zisterzienserinnenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)