Übertragung der Zehnten in Siebertshausen und Lenderscheid an Cappel und Erneuerung von Urkunden über Cappeler Zehnte in verschiedenen Orten durch Abt Werner von Hersfeld
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Urk. 18, 60
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1254 Dez.30
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1250-1259
1255 Dezember 30
Ausf. Perg. - Beide urspr. anh. Sg. ab
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1255, iiio Kalendas Ianuarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner von Hersfeld bekundet, daß er auf Bitte Abt Giselberts und des Konvents zu Cappel sein Recht am Zehnten in Siebertshausen (Sifridishusin) mit allem Zubehör, welcher Zehnte ihm von Graf Albert von Wallenstein (Waldinstein), der ihn von seinem Kloster und seinen Vorfahren zu Lehen (iure feodali) besaß, aufgelassen wurde, desgleichen den Zehnten in Lenderscheid (Lentersceit), den Graf Gottfried von Reichenbach (Richenbach) zu gleichem Recht innehatte und ihm schriftlich (per litteram) aufgelassen hatte, dem Stift Cappel übertragen habe (libere conferimus et absolute). Des weiteren will er nach Durchsicht der entsprechenden Cappeler Urkunden (perspectis instrumentis eorumdem) betr. die Zehnten von Allendorf, Lanertshausen, Leuderode, Hustede und Ebersdorf (Aldindorf, Nandershusin, Lutenrod, Hustede, Ebirsdorf), die das Stift von seinen Vorfahren bzw. seinem Kloster besaß, eine Erneuerung [jener Urkunden] in Angriff nehmen (renovationem eorum fieri admisimus) und ihm die seinem Konvent zustehenden 2 mr. mit der Reichung von Brot und Wein für den gewöhnlichen Lohn erlassen. Der Cappeler Konvent soll in Erwägung (in recognitionem) des Hersfelder Eigentums, sowohl dieser Güter als auch der anderen Höfe (areis) oder Hufen , die es von alters her von dem Kloster besitzt, dem [Hersfelder] Kustos zu Martini 6 lb. Wachs und der Kammer 7 lb. Wachs liefern.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.) De appropriacione decimarum et aliorum bonorum facta per dominum .. abbatem Hersfeldensem et suum conuentum. (Um 1525) Sifridishusen. Decime Lentersceit, Aldindorff, Nandershusen, Lutenrod, Hustehe [!], Erbirstorff. (15.Jh.) Hersferde. (15./16.Jh.) No 97
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Arnold Dekan, Albert Großpropst (prepositus maior), Hermann Portar, Konrad von Homberg (Hoenberg), Volpert von Nüst (Nust), Ulrich Holzop, Konrad Cellerar, Bertho von Kirchheim (Berthohus de Kircheim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent von Hersfeld
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 117r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.88, 106, 189, 194, 206, 213, 258
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.4, 187
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner von Hersfeld bekundet, daß er auf Bitte Abt Giselberts und des Konvents zu Cappel sein Recht am Zehnten in Siebertshausen (Sifridishusin) mit allem Zubehör, welcher Zehnte ihm von Graf Albert von Wallenstein (Waldinstein), der ihn von seinem Kloster und seinen Vorfahren zu Lehen (iure feodali) besaß, aufgelassen wurde, desgleichen den Zehnten in Lenderscheid (Lentersceit), den Graf Gottfried von Reichenbach (Richenbach) zu gleichem Recht innehatte und ihm schriftlich (per litteram) aufgelassen hatte, dem Stift Cappel übertragen habe (libere conferimus et absolute). Des weiteren will er nach Durchsicht der entsprechenden Cappeler Urkunden (perspectis instrumentis eorumdem) betr. die Zehnten von Allendorf, Lanertshausen, Leuderode, Hustede und Ebersdorf (Aldindorf, Nandershusin, Lutenrod, Hustede, Ebirsdorf), die das Stift von seinen Vorfahren bzw. seinem Kloster besaß, eine Erneuerung [jener Urkunden] in Angriff nehmen (renovationem eorum fieri admisimus) und ihm die seinem Konvent zustehenden 2 mr. mit der Reichung von Brot und Wein für den gewöhnlichen Lohn erlassen. Der Cappeler Konvent soll in Erwägung (in recognitionem) des Hersfelder Eigentums, sowohl dieser Güter als auch der anderen Höfe (areis) oder Hufen , die es von alters her von dem Kloster besitzt, dem [Hersfelder] Kustos zu Martini 6 lb. Wachs und der Kammer 7 lb. Wachs liefern.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.) De appropriacione decimarum et aliorum bonorum facta per dominum .. abbatem Hersfeldensem et suum conuentum. (Um 1525) Sifridishusen. Decime Lentersceit, Aldindorff, Nandershusen, Lutenrod, Hustehe [!], Erbirstorff. (15.Jh.) Hersferde. (15./16.Jh.) No 97
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Arnold Dekan, Albert Großpropst (prepositus maior), Hermann Portar, Konrad von Homberg (Hoenberg), Volpert von Nüst (Nust), Ulrich Holzop, Konrad Cellerar, Bertho von Kirchheim (Berthohus de Kircheim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent von Hersfeld
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 117r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.88, 106, 189, 194, 206, 213, 258
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.4, 187
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ