Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Ballenbinder Andreas Merklen und die Ulmer Bürgerin und Witwe Anna Barbara Knering geborene Fetzer. Begleitet werden sie von dem Branntweinbrenner ("wasserbrenner") Anselm Rabausch und dem Weber Christian Gluf als Pfleger der Tochter Barbara des Bräutigams aus seiner vorigen zweiten Ehe mit der verstorbenen Maria Margarete geborene Glöcklin sowie dem Dreikannenwirt [abgegangene Wirtschaft Zu den Drei Kannen, Bereich Hafenbad 33-35, Frauengraben 12] Christoph Fetzer und dem Gärtner Martin Süß als Pfleger der Braut. Die Eheleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 1. Oktober 1789 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 450] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und somit der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Tochter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.