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Testament der Eheleute Henrich Funcke u. Gertrud N., [Vatthouwer ?] vom 17. September 1597, verkündet am 16. April 1602 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes sein Bruderssohn Thomas Funcke in Roxel u. sein Bruder Johan Funcke; seitens der Frau 1. ihr Vetter Johan von Groningen (Aegidiistraße), 2. Johan von Groningen Junior (Königstraße), 3. Bitter Fathauwer. Zeugen: Bernard Nottbeck junior u. Berndt thon Hoykenkamp. Von Rats wegen: Herman Bischopinck.