Geheimnisschutz im Verantwortungsbereich der KDfS Wurzen
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BArch MfS BV Lpz KD Wurzen/1447
KD WUR 1447
BArch MfS BV Lpz KD Wurzen BV Leipzig, Kreisdienststelle Wurzen
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1985–1989
Enthält:
Information und Aufgabenstellung zu den Erfordernissen der weiteren Qualifizierung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz in der Datenverarbeitung und -übertragung. – Entwurf der Weisung zur Arbeit mit den Geheimnisträgern im Verantwortungsbereich des RdK. – Einschätzungen der Gewährleistung des Geheimnisschutzes. – Anordnung Nr. 3 über die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz bei der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung vom 9. Dez. 1985. – 1. Einschätzung zum Stand der Um- und Durchsetzung der Direktive über Geheimnisträger vom 6. Juni 1985 in den Staatsorganen und Betrieben. – Information zu Maßnahmen für die Gewährleistung des Geheimnisschutzes bei der Nutzung elektronischer Schreibmaschinen. – Wirksamkeit ausgewählter Teilbereiche und der Grundsätze sowie Verfahrensweisen des Geheimnisschutzes im Verantwortungsbereich. – Einschätzung zum Stand der Durchsetzung des Beschlusses des Ministerrates vom 15. Jan. 1987 über die Grundsätze zum Schutz der Staatsgeheimnisse der DDR und der Rahmennomenklatur für Staatsgeheimnisse. – Informationsbedarf zur "Einschätzung zu den Ergebnissen bei der Qualifizierung des Prozesses der Bestimmung und Einstufung von Staatsgeheimnissen entsprechend den in der Staatsgeheimnisanordnung und der Rahmennomenklatur festgelegten Verfahrensregelungen und Kriterien". – Orientierungen für die Arbeit mit Geheimnisträgern bei Anträgen auf Privatreisen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin.
Information und Aufgabenstellung zu den Erfordernissen der weiteren Qualifizierung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz in der Datenverarbeitung und -übertragung. – Entwurf der Weisung zur Arbeit mit den Geheimnisträgern im Verantwortungsbereich des RdK. – Einschätzungen der Gewährleistung des Geheimnisschutzes. – Anordnung Nr. 3 über die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz bei der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung vom 9. Dez. 1985. – 1. Einschätzung zum Stand der Um- und Durchsetzung der Direktive über Geheimnisträger vom 6. Juni 1985 in den Staatsorganen und Betrieben. – Information zu Maßnahmen für die Gewährleistung des Geheimnisschutzes bei der Nutzung elektronischer Schreibmaschinen. – Wirksamkeit ausgewählter Teilbereiche und der Grundsätze sowie Verfahrensweisen des Geheimnisschutzes im Verantwortungsbereich. – Einschätzung zum Stand der Durchsetzung des Beschlusses des Ministerrates vom 15. Jan. 1987 über die Grundsätze zum Schutz der Staatsgeheimnisse der DDR und der Rahmennomenklatur für Staatsgeheimnisse. – Informationsbedarf zur "Einschätzung zu den Ergebnissen bei der Qualifizierung des Prozesses der Bestimmung und Einstufung von Staatsgeheimnissen entsprechend den in der Staatsgeheimnisanordnung und der Rahmennomenklatur festgelegten Verfahrensregelungen und Kriterien". – Orientierungen für die Arbeit mit Geheimnisträgern bei Anträgen auf Privatreisen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin.
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:37 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Staatssicherheit (Tektonik)
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (Tektonik)
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- Kreisdienststellen der BV Leipzig (Tektonik)
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- Kreisdienststelle Wurzen, MfS-Bezirksverwaltung Leipzig (Gliederung)
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