Bischof Hermann von Köln gibt seine Erlaubnis zum Verkauf der Hälfte des Schlosses Soultz-sous-Forêts (Sulz) und der dazugehörigen Dörfer durch Ulrich von Dahn (Thann) an Jakob von Fleckenstein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...