Vor dem Kammeramts- und Stadtgerichtsassessor und Mitrichter Lic. iur. Anton Klunkhard tauschen nach vorheriger Deputation vor dem Domsänger Johann Hugo Freiherr von Kesselstatt Maria Barbara Schick geborene Dahl, die Witwe des Faktors Johann Schick, und der Bürger und Handelsmann Peter Bellino ihre Häuser. Maria Barbara Schick übereignet Bellino, dessen Frau und Nachkommen ihr sogenanntes Sommerhaus, das gegen den Markt, nach hinten gegen das Bierhaus zum Korb zwischen dem Haus des Bellino und zur Schustergasse und gegen den Rhein zu "Johann Marssell" gelegen ist, samt "Oberbaw" und Keller "gleichwie soliches dermalen in seinen Mauern begrifen" für 1.000 Gulden bares Geld. Bellino übereignet sein gegenüber dem Bierhaus zum Korb gelegenes Eckhaus mit allen "Recht und Gerechtigkeiten" der Schick. Bedingung für den Tausch ist, dass Bellino im ersten und zweiten Stock die zum Haus der Schick gehenden Fenster auf eigene Kosten mit Eisenstangen versieht, sodass in das Nebenhaus und seinen Hof nichts geschüttet oder geworfen oder durch offene Fenster gesehen werden kann. Einen Oberflügel der drei oberen mittleren Fenster, "umb sich allein des lichts oder luffts zu bedienen", darf Bellino offenlassen und soll ihn "durchgehends und wohl" verglasen lassen ("begläßenen"). Im Treppenhaus im unteren Stockwerk darf er die Fenster zulassen, wenn er sie mit einem nicht zu öffnenden Flügel verglasen lässt ("begläßet"). Bellino bezahlt die 1.000 Gulden bar. Schick quittiert sie. Beide Parteien verzichten auf Rechtsmittel ("non numeratae pecuniae, rei non sic sed aliter gestae, doli mali, laesionis, persuasionis, generalem non valere"). Siegel des Kammeramts und Stadtgerichts und eigenhändige Unterschrift Klunkhards werden angekündigt. "So geschehen in der Churfürstl. Residenz Stadt Maintz Anno Eintausend Siebenhundert Neun den dreyzehenden Februarii inbeysein procuratoris Maurerers und Henrich Grubern Stattgerichts Pedell als Zeug."

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