Kaiser Ferdinand [I.] bestätigt auf Bitte des Freiherren Johann von Polweiler [Bollwiller Elsass/Frankreich] eine von seinem verstorbenen Bruder, Kaiser Karl V., für diesen am 7. August 1556 in Brüssel ausgestellte Urkunde, die ihm im Original vorgelegt worden war und die hier im Wortlaut inseriert ist. Danach hat Kaiser Karl V. seinem Truchsess Johann von Polweiler auf Lebenszeit einen jährlichen Zins von 200 rheinischen Goldgulden angewiesen. Dieser Zins gefällt von der Steuer, die Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber [Lkr. Ansbach], jedes Jahr an die kaiserliche Kammer zu entrichten haben, und war bis zu dessen Tod dem Reichsvizekanzler Johann von Naves de Messancy ("Mesantzey") [Provinz Luxemburg Region Wallonien/Belgien] verschrieben. Kaiser Ferdinand bestätigt als Nachfolger seines Bruders diese Schenkung und befiehlt Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg, Johann von Polweiler die 200 Gulden jedes Jahr auszubezahlen.