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Strafsache gegen Herman Broielman wegen wiederholtem Ehebruch enthauptet.
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Enthält: Der Angeklagte ist geständig, mit mehreren Frauenspersonen Ehebruch getrieben zu haben. Wegen desselben Vergehens hat er schon Geldstrafen erhalten. Er wird am 4.12.1568 auf der Tuckesburg enthauptet. Der Fall gibt zu Erörterungen Anlass, weil ein Ehebrecher vom geistlichen Gericht nicht am Leibe gestraft werden konnte. Der Rat beschloss, künftig Ehebrecher, die schon zweimal vom Rat oder Freigraf Abtrag gemacht und Gnade erhalten hatten, mit dem Schwerte zu strafen. Erwähnt werden Christoffer Cloit; Herman Buschman gen. Goldschmidt; Johan Leve auf der breeden Stegge.