Ulrich Kuoch aus Naislach, wegen verbotenen Waidwerks zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzungskosten selbst zu bezahlen, fortan alle Art Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und Wildbann achtzugeben, alle Verdächtigen und Wildfrevler sofort anzuzeigen und für 100 fl Bürgschaft zu leisten. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung, auch der Aufdeckung bisher verheimlichter Wildfrevel, mit ihrem Hab und Gut zu haften, sich ggf. nach Wildbad mahnen zu lassen und dort in einer Herberge zu verharren, bis die Summe bezahlt ist. K. hatte jenseits der Kleinenz im Wildbader Forst gewildert, eine wilde Katze gefangen, angeschossenes Wildbret gesucht, auch zusammen mit seinem Schwager, gen. Hans Döchterlin, im Hause seines Vaters Endris K. zu Naislach gefundenes Wildbret verzehrt. Bürgen: 1) Endris Kuoch, sein Vater, zu Naislach 2) Jos Sall, sein Schwager, zu Agenbach.
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Ulrich Kuoch aus Naislach, wegen verbotenen Waidwerks zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzungskosten selbst zu bezahlen, fortan alle Art Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und Wildbann achtzugeben, alle Verdächtigen und Wildfrevler sofort anzuzeigen und für 100 fl Bürgschaft zu leisten. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung, auch der Aufdeckung bisher verheimlichter Wildfrevel, mit ihrem Hab und Gut zu haften, sich ggf. nach Wildbad mahnen zu lassen und dort in einer Herberge zu verharren, bis die Summe bezahlt ist. K. hatte jenseits der Kleinenz im Wildbader Forst gewildert, eine wilde Katze gefangen, angeschossenes Wildbret gesucht, auch zusammen mit seinem Schwager, gen. Hans Döchterlin, im Hause seines Vaters Endris K. zu Naislach gefundenes Wildbret verzehrt. Bürgen: 1) Endris Kuoch, sein Vater, zu Naislach 2) Jos Sall, sein Schwager, zu Agenbach.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6890
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.2 Wildbad >> 13.2.4 Wildbader Forst
1536 Dezember 6 (Nikolaus)
1 U
Urkunden
Siegler: Bm. und Gericht von Wildberg mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Pap., Libell; 1 Pap.S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Pap., Libell; 1 Pap.S.
Döchterlin, Hans
Kuoch; Endris
Kuoch; Ulrich
Sall; Jos
Agenbach : Neuweiler CW
Bad Wildbad CW
Kleinenz (Fluss)
Naislach : Würzbach, Oberreichenbach CW
Wildberg CW
Wildfrevel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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- 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen (Gliederung)
- 13.2 Wildbad (Gliederung)
- 13.2.4 Wildbader Forst (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland