Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Hans Nickel, Bürger zu Oggersheim, dessen Ehefrau Christine und ihren Erben den Gutshof (buwgut) zu Oggersheim mit dazugehörigen, aufgeführten Äckern und Wiesen sowie Gerechtigkeiten, Freiheiten, Zugehörde und Baulichkeiten zu Erbe gegen jährlich 50 Malter gutes, dürres Korn nach Wormser Maß und Kaufmanns Güte. Das Korn ist zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] und Mariä Geburt [= 8.9.] zu entrichten, spätestens jedoch bis acht Tage nach St. Martin [= 11.11.]. Die Beständer und ihre Erben dürfen die Güter nicht teilen, verringern oder veräußern; sie müssen das dortige Stroh wieder als Mist auf dieselben Güter bringen; sie sind mit Hilfe der Amtleute für die Grenzsteine verantwortlich; sie sollen alle 10-12 Jahre die Forchgenossen aufzeichnen lassen und beim Zollschreiber hinterlegen; sie sollen alles in gutem Zustand halten; sie sollen die bisher die Güter betreffenden Freiheiten weiter genießen, für andere ihre Güter gelten jedoch die gleichen Regeln wie für andere Einwohner; sie geben den Gutshof mit allem Zugehörigen und nachgenannte Ersatzgüter zu Unterpfand. Gutshof, zugehörige Äcker, Wiesen, Anstößer und Forchgenossen sind in einem besiegelten Brief an Jakob Merz vom 8.1.1480 genannt, den der Zollschreiber hat und der in den Kanzleiregistern eingetragen ist. Es folgt eine Aufzählung der Ersatzgüter im Wert von 100 Gulden, die alle in Oggersheimer Gemarkung liegen und mit Größe, Lage, Straßen, Wegen, Anrainern und Abgaben genannt werden.