Peter Pener zu Waldhausen und dessen Ehefrau Regina bestätigen, daß ihnen Herr Wilhelm von Neuhausen (Newnhawsen), Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, einen Hof des Deutschen Ordens zu Michelfeld auf dem Härtsfeld gelegen, der der Gerichtshoheit des Deutschen Ordens untersteht und der mit Frondiensten gegenüber dem Deutschen Orden verbunden ist, mit Hofreite und allen Zugehörden und unter vom Deutschen Orden festgelegten Auflagen gegen eine Gülte in Höhe von 15 Rheinischen fl (gulldin reinisch) und ein Fastnachthuhn, wobei diese Gülte nach Unterriffingen (Ruffingen) entrichtet werden soll, als Erblehen verliehen hat; des weiteren wurde vereinbart, daß der A. den Hof erneuern und dafür 3 Jahre frei von allen Abgaben sein soll.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...