Notariatsinstrument des Heinrich Steymitz von Goßmansdorff, Kleriker Würzburger Bistums: Berchtolt Pfintzing und Jobst Tetzel namens des Rates zu Nürnberg fordern Herman Poeltzinger auf in Sachen seiner Klage gegen einen gewissen Beyrrewter und dessen Gesellen dann einen Wirt zu Gostenhof wegen der Beschimpfung, als ob er ein Kundschafter sei, einen Bevollmächtigten zu benennen, der nach seiner bevorstehenden Abreise die Klage weiter betreiben könne, da die Beklagten zur Zeit nicht anwesend seien; auf die Entgegnung des Pötzlinger, dass er einen solchen Vertreter in Nürnberg nicht wisse, wird Ulrich Krag, Diener zu Nürnberg, als solcher von Rats wegen bestellt. - Zeugen: Anthoni Küfler, Gerichtsschreiber, und Hanns Hagen, Diener am Solde zu Nürnberg.