Metze von Erbenheim besteht auf ihr Lebtag von dem Domkapitel zu Mainz ("Meintze") das Haus zum Sattel ("zume Sadele") gegenüber der langen Nase ("Langenase"), das zur Dompräsenz gehört, gegen 13 Pfd. Zins, fällig je zur Hälfte an Ostern und Michaeli - davon sollen 18 Schillinge Heller an Martini an die Kammer des Kapitels fallen, 3 Pfd. Heller dem Dompfarrer je zur Hälfte am Christtag und an Johanni B., 3 Pfd. zu einer Jahrzeit der + Domherrn Hermann von Schöneck ("Schonecke") und Konrad Brömser ("Conrad Prumpzer"). Metze soll in dem Hause selbst wohnen, ohne Belästigung der Nachbarn. S.: Jakob, weltlicher Richter zu Mainz. "Datum 1358 secunda feria post Letare."

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