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15. Wasserbücher
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Die Wasserbücher haben folgende Gliederung: A 1. Gebrauch, und Verbrauch 2. Einleitung von Wasser und anderen flüssigen Stoffen 3. Senkung und Hebung des Wasserspiegels Die einzelnen Bücher tragen als Titel den Namen des Wasserlaufs, an dem das Recht verliehen wird, und sind dementspechend alphabetisch geordnet. Der Enthält-Vermerk nennt die Namen der Berechtigten bzw. die Gemarkungen oder Gemeinden, in denen das Recht verliehen wird. In Klammern folgt gelegentlich ein Hinweis auf die Form der Wassernutzung. Die in der rechten Spalte angegebenen Laufzeiten nennen das Datum des ersten und letzten Eintrags, sagen also nichts über die Frist der verliehenen Rechte aus. Zu Wasserbüchern s. a. Findbuch 211.07.00 Regierung Aachen, Bezirksausschuss