Jerg Trescher, B. zu Hoheneck a.N., gef. zu Marbach wegen Spielens, übermäßigen Essens und Trinkens sowie wegen Ehebruchs und Ausbruchs aus dem bürgerlichen Gefängnis zu Hoheneck, auf Fürbitten freigelassen und vor die Wahl gestellt, sich entweder 14 Tage auf seine Kosten zu Marbach ins Gefängnis legen zu lassen und mit U. zu versprechen, sein Spielen sowie sein unmäßiges Essen und Trinken abzustellen und sich des Ehebruchs - insbesondere mit der Frau des Hans Mayer - nicht mehr verdächtig zu machen, oder das Recht anzunehmen, wählt ersteres und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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