Frauen in der Kommunalpolitik
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 D993118/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/002 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 1999 >> August 1999
Sonntag, 15. August 1999
In den baden-württembergischen Kommunalparlamenten sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. So gibt es über 16000 Gemeinderäte, aber nur 3500 Gemeinderätinnen; über 1000 Bürgermeister, aber nur 12 Bürgermeisterinnnen. Baden-Württemberg wartet im übrigen immer noch auf seine erste Landrätin. Woran liegt das? Gemeinderätinnen und Erstkandidatinnen kommen zu Wort, wie Gisela Mayer, die Erfinderin der bundesweit ersten Frauenliste, die die Schwierigkeiten schildert, die sie nach wie vor mit ihren männlichen Kollegen hat, und wie Beate Weber, die erste Oberbürgermeisterin Baden-Württembergs.
SWR 1
0:30:00; 0'30
Audio-Visuelle Medien
Abt, Gisela
Buchmann, Susanne
Deschorn, Monika
Grammatikopoulos, Maria-Diana
Koepsel, Birgit
Mayer, Gisela
Möller-Sammet, Susanne
Schröder, Elke
Frau
Kommunalpolitik
Partei: CDU: Kommunalwahl 1999
Partei: FDP: Kommunalwahl 1999
Partei: Grüne: Kommunalwahl 1999
Partei: SPD: Kommunalwahl 1999
Politiker
Wahl: Kommunalwahl 1999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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