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Enthält: Mich(ael) Joh(ann) Hen(rich) Jos(ef) von Leers, Herr zu Loersfelt, gibt Bernard Becker aus Mödrath die durch den Tod seines Vetters und Vorgängers auf dem Fideikommißgut, Ludwig Wilhelm von Leerss zu Leersbach, frei gewordene Försterstelle des sogen. "Bruggener Busch", der zum Haus Loersfelt gehört. Er übernimmt sämtliche Pflichten und Rechte seines Vorgängers und darf die Benden neben dem Busch, die "Mahr" genannt werden, nutzen, wofür er jährlich auf Martini episcopi (11. November) 10 Kölner Taler zu zahlen hat. Bei Vernachlässigung seiner Pflichten oder bei Nichtzahlung verliert er seine Stelle.