Krefeld,. Friedrich König in Preußen belehnt nach dem Tode des Königs von Großbritannien als dessen Nachfolger als Landes-und Lehnherr der Grafschaft Moers den Lambert Jobst Freiherr von Hambruch mit dem Spickerbruchslehn oder Spicker Hernischen Lehn bei Wolfskuhlen wie Dr. Georg Friedrich von Essen am 25. Mai 1690 für den Freiherrn von Hambruch damit belehnt worden war. Das Gut ist im moersischen Lehnregister unter Nr. 122 vermerkt und zu einem Collnischen Lehn mit 2 1/2 Goldgulden zu relevieren. Der Belehnte leistet vor dem Moerser Drosten Borchard Wilhelm Freiherr von Kinsky, Herr zu Hollogne, und dem Commissarius Dr. Johann Weitman als Lehnsstatthalter den Lehnseid. - Zeugen: Jobst Wierich Freiherr von Clout und -Ferdinand Martyn, Rat und Secretarius zu Moers. Ausf. Perg. Moersisches Lehnsiegel, Unterschrift des Johann Weitman, Rückvermerk. Archiv von Pelden gen. Cloudt Nr. 457

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Kreisarchiv Viersen
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