Zwei aufgerichtete Recesse zwischen Herrn Herzog Eberhard III. und Herzog Roderich zu Württemberg wegen jährlich reichender 6286 fl. 32 1/2 xr. an Geld, Frucht und Wein, doch daß es bei dem Unterhalt und Salarierung Kirchen- und Schuldiener, deren Gebäuen, Mömpelgardischer Succession, Einlaß und alten Pactaten, bei dem anno 1617 getroffenen brüderlichen Vergleich, auch der altenbergischen Lehensinvestitur de anno 1624 gelassen werden solle, dagegen Herzog Roderich verbunden, seine Frau Mutter und sämtliche Geschwistrig von obigem Deputat zu erhalten. s. U 252 und U 253

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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