Hauptzollamt Göttingen (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1225 Göttingen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.2 Finanzen >> 1.14.2.1 Untere Bundesbehörden >> 1.14.2.1.1 Zoll
1936-1979
Enthält: Verwaltungsunterlagen, Grenzlageberichte, Warenverkehr mit der SBZ, Verbrauchssteuerangelegenheiten der Zuckerfabrik Obernjesa AG
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Hauptzollämter und der Zollverwaltung des Bundes nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Zoll" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g285 ).
Das der Oberfinanzdirektion Hannover zugeordnete Hauptzollamt Göttingen geht auf das Hauptzollamt Northeim zurück, welches für die Zonengrenze zur DDR zuständig war und eine Außenstelle in Hann. Münden, hervorgegangen aus dem ehemaligen Hauptzollamt Hann. Münden, besaß. Dem Hauptzollamt untergordnet waren Anfang der 1960er Jahre die Zollämter Duderstadt, Göttingen (mit der Zweigstelle Göttingen-Güterbahnhof) und Osterode (mit der Zweigstelle Herzberg), die Grenzkontrollstelle Herzberg sowie die Zollkommissariate Bad Lauterberg, Bremke, Duderstadt, Göttingen, Herzberg und Walkenried.
Im Juli 1965 wurde das Hauptzollamt Northeim nach Göttingen verlegt (vgl. Göttinger Tageblatt vom 28. Juli 1965) und in Hauptzollamt Göttingen umbenannt. In den 1980er Jahren waren ihm das Zollamt Osterode, die Grenzkontrollstellen Duderstadt und Herzberg sowie die Zollkommissariate Bad Harzberg, Bad Lauterberg, Braunlage, Bremke und Duderstadt untergeordnet. Der Amtsbezirk erstreckte sich auf die Landkreise Göttingen und Osterode, Teile der Landkreise Goslar und Northeim, das gemeindefreie Gebiet Braunlage-Hogengeiß und Teile des gemeindefreien Gebiets Harz. Das Hauptzollamt war ferner verantwortlich für die Überwachung der Grenze zur DDR im Grenzbezirk zwischen Wiedelah und der Landesgrenze nach Hessen.
Nach der Wiedervereinigung fielen die Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsaufgaben weg, stattdessen wurde der Amtsbezirk auf die Landkreise Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz erweitert.
Die Aufgaben des Hauptzollamts Göttingen gliederten sich in folgende vier Sachgebiete:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Organisation, Personal und Haushaltsangelegenheiten
2) Verbrauchssteuern und Zölle (u.a. Koordination im rein (EU-) gemeinschaftsrechtlichen Zollbereich, Erhebung der Verbrauchssteuern, Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen, Rechtsbehelfsangelegenheiten der ersten Stufe, strafrechtliche Angelegenheiten)
3) Abfertigung (zolltechnische Abwicklung der Ein- und Ausfuhr von Waren)
4) Prüfungsdienste (Außenprüfungen)
Im Zuge der umfangreichen Umgestaltungen innerhalb der Bundeszollverwaltung nach 2000 wurde das Hauptzollamt Göttingen aufgelöst. Seine Aufgaben gingen auf das Hauptzollamt Braunschweig über, das seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) zum 1. Januar 2008 der neu gegründeten Bundesfinanzdirektion Mitte zugeordnet wurde, welche direkt dem Bundesministerium der Finanzen als oberster Bundeshörde und Zentralinstanz unterstellt ist.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Für das bis 1978 entstandene Schriftgut des Hauptzollamts Göttingen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesarchiv Hannover, für die Zeit ab 1978 beim Niedersächsischen Landesarchiv Wolfenbüttel.
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Hauptzollämter und der Zollverwaltung des Bundes nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Zoll" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g285 ).
Das der Oberfinanzdirektion Hannover zugeordnete Hauptzollamt Göttingen geht auf das Hauptzollamt Northeim zurück, welches für die Zonengrenze zur DDR zuständig war und eine Außenstelle in Hann. Münden, hervorgegangen aus dem ehemaligen Hauptzollamt Hann. Münden, besaß. Dem Hauptzollamt untergordnet waren Anfang der 1960er Jahre die Zollämter Duderstadt, Göttingen (mit der Zweigstelle Göttingen-Güterbahnhof) und Osterode (mit der Zweigstelle Herzberg), die Grenzkontrollstelle Herzberg sowie die Zollkommissariate Bad Lauterberg, Bremke, Duderstadt, Göttingen, Herzberg und Walkenried.
Im Juli 1965 wurde das Hauptzollamt Northeim nach Göttingen verlegt (vgl. Göttinger Tageblatt vom 28. Juli 1965) und in Hauptzollamt Göttingen umbenannt. In den 1980er Jahren waren ihm das Zollamt Osterode, die Grenzkontrollstellen Duderstadt und Herzberg sowie die Zollkommissariate Bad Harzberg, Bad Lauterberg, Braunlage, Bremke und Duderstadt untergeordnet. Der Amtsbezirk erstreckte sich auf die Landkreise Göttingen und Osterode, Teile der Landkreise Goslar und Northeim, das gemeindefreie Gebiet Braunlage-Hogengeiß und Teile des gemeindefreien Gebiets Harz. Das Hauptzollamt war ferner verantwortlich für die Überwachung der Grenze zur DDR im Grenzbezirk zwischen Wiedelah und der Landesgrenze nach Hessen.
Nach der Wiedervereinigung fielen die Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsaufgaben weg, stattdessen wurde der Amtsbezirk auf die Landkreise Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode am Harz erweitert.
Die Aufgaben des Hauptzollamts Göttingen gliederten sich in folgende vier Sachgebiete:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Organisation, Personal und Haushaltsangelegenheiten
2) Verbrauchssteuern und Zölle (u.a. Koordination im rein (EU-) gemeinschaftsrechtlichen Zollbereich, Erhebung der Verbrauchssteuern, Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen, Rechtsbehelfsangelegenheiten der ersten Stufe, strafrechtliche Angelegenheiten)
3) Abfertigung (zolltechnische Abwicklung der Ein- und Ausfuhr von Waren)
4) Prüfungsdienste (Außenprüfungen)
Im Zuge der umfangreichen Umgestaltungen innerhalb der Bundeszollverwaltung nach 2000 wurde das Hauptzollamt Göttingen aufgelöst. Seine Aufgaben gingen auf das Hauptzollamt Braunschweig über, das seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) zum 1. Januar 2008 der neu gegründeten Bundesfinanzdirektion Mitte zugeordnet wurde, welche direkt dem Bundesministerium der Finanzen als oberster Bundeshörde und Zentralinstanz unterstellt ist.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Für das bis 1978 entstandene Schriftgut des Hauptzollamts Göttingen liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesarchiv Hannover, für die Zeit ab 1978 beim Niedersächsischen Landesarchiv Wolfenbüttel.
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
2,4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ