Kaiser Matthias bekundet, dass er Schweickard, Hans Konrad und Eberhard, Vettern und Brüdern von Gemmingen, für diese selbst, sodann die genannten Schweickard und Hans Konrad sowie Hans Reinhard von Stetten als Vormünder Hans Philipps, des jüngsten Sohns des verstorbenen Bernolph von Gemmingen, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat, den zuvor Bernolph und Schweickard, außerdem Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen für sich selbst und als Lehnsträger ihres Bruders Hans Walter und ihres Vetters Hans Wolf von Gemmingen von Kaiser Rudolf II. zu Lehen empfangen hatten. Die Belehnten haben den Lehnseid durch ihren Bevollmächtigten Leander Rüepl, Agenten am kaiserlichen Hof, geleistet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...