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Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt Hans Ingold (Inngoltten) dem Alten sowie dessen Söhnen Mathias (Mathissen), Hans, Friedrich, Klaus und Jakob mitsamt ihrer Wahre und ihrem Kaufmannschatz freies, direktes und sicheres Geleit für acht Jahre. Dies geschieht wegen ihrer Dienstbarkeit und damit sie ihr Gewerbe besser im Fürstentum treiben können. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Amtsleuten, Untertanen und den ihm Verbundenen, die Genannten entsprechend durch das Fürstentum und die pfalzgräflichen Lande zu geleiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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