Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf der einen Seite sowie Abt und Konvent des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] auf der anderen Seite legen ihre Streitigkeiten wegen der Unterhaltung der Pfarrei Göttingen [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] und ihrer Filiale Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] gütlich bei. Nachdem der Reichsstadt Ulm die hohe Obrigkeit in Göttingen und Albeck zusteht, dem Kloster Wiblingen aber das Patronats- und Kollationsrecht für die Pfarrei Göttingen und ihre Filiale Albeck, wird vereinbart, dass das Kloster zur Unterhaltung des Gottesdienstes und der Kirchen in Göttingen und Albeck jedes Jahr 170 Gulden, 24 Imi Roggen, 48 Imi Fesen, 9 Tagwerk Stroh und 3 Fuder Heu entrichten soll. Geld und Getreide müssen nach Ulm geliefert werden, Stroh und Heu dem Pfarrer nach Göttingen. Dem Pfarrer steht die Nutzung des Pfarrhofs in Göttingen mit dem kleinen Stadel, den Stallungen, dem Garten und allen anderen Zugehörungen zu. Allerdings darf das Kloster in dem großen Stadel auf dem Pfarrhof seine Großzehnten aus Göttingen und Albeck lagern und in dem kleinen Stadel seine Kleinzehnten sowie dort auch seine Großzehnten ausdreschen. Die Baulast für den Pfarrhof trägt die Stadt Ulm. Sollte aufgrund eines Feuers oder andere Unfälle ein Neubau des Pfarrhofs, der Städel und Stallungen notwendig werden, dann geht dieser auf Kosten des Klosters Wiblingen. Auch obliegen dem Kloster Bau- und Reparaturarbeiten an den beiden Städeln. Dafür stehen dem Kloster die gesamten Besitzungen und Einkünfte der Pfarrei Göttingen und ihrer Filiale Albeck zu. Von dieser Einigung, die für die kommenden zwölf Jahre gilt, ist die Frühmesse in Albeck, die von Amman und Gemeinde dort gestiftet wurde und deren Patronats- und Kollationsrecht dem Rat der Stadt Ulm zusteht, ausgenommen. Nach Ablauf der zwölf Jahre ist eine Verlängerung des Vertrags möglich.