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Christof v. Kissleben zu Bentzigerode, Hennings seel. Sohn, belehnt Heinrich v. Brocke wie ad 1. Bentzigerode Donnerstags nach Palmarum 1583. (Siegel ist abgenommen.)
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Christof v. Kissleben zu Bentzigerode, Hennings seel. Sohn, belehnt Heinrich v. Brocke wie ad 1. Bentzigerode Donnerstags nach Palmarum 1583. (Siegel ist abgenommen.)