Anspruch auf die von Johann Wilhelm Quadt von Wickrath zu Großbüllesheim (Hzm. Jülich, Amt Euskirchen; Kr. Euskirchen) herrührenden Güter, besonders Großbüllesheim selbst, aber auch Haus Miel (Erzstift Köln, Oberamt Bonn; Rhein-Sieg-Kr.), Haus Anger (Hzm. Berg, Amt Angermund) und die Hälfte seiner Mobilien. Anna Elisabetha Cornelia geb. Quadt von Landskron zu Miel, die verstorbene Ehefrau des Appellanten, war in erster Ehe mit Quadt von Wickrath zu Großbüllesheim verheiratet. Am 14. April 1694 hatte sie mit ihm einen Vorehevertrag geschlossen, in dem bereits Nachfolge- und Erbrecht eventueller Kinder geregelt wurden. 1721 klagten die Appellaten als Schwiegersöhne der Anna Elisabetha Cornelia unter Berufung auf diesen Vertrag in Düsseldorf und Köln wegen der umstrittenen Güter und erwirkten beim jül.-berg. Geheimen Rat ein Mandat zur Vertreibung ihrer Schwiegermutter aus Großbüllesheim, gegen das diese beim RKG appellierte. Nach Auffassung des Appellanten ist der Vorehevertrag durch ein wechselseitiges Testament seiner Frau und ihres ersten Mannes aus dem Jahr 1718, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten, aufgehoben. Anna starb am 22. Sept. 1727, nachdem sie kurz vorher ihr Testament zu Gunsten ihres zweiten Mannes geändert hatte. Nach der Erkrankung des Appellanten, die die Bestellung eines Kurators für ihn erforderlich machte, ging seine Frau am 6. Sept. 1748 einen Vergleich ein.