Stoffel Kettenacker, seligen Georg Kettenackers von Burgow Sohn, bekundet, daß er mit Vorwissen seiner Pfleger, des Jacob Kettenacker, Bürger zu Riedlingen, und Wilhalm Egk von Stadion von Abt Johann von Salmanßwiler des Klosters Salem Hof zu Burgau, bestehend aus Haus, Hofraite, Scheuer, Garten, Acker, Wiese, Wunn, Weid und allen Rechten zu Leiblehen empfangen hat, wie ihn ehedem Stoffel Kettenacker, seines Vaters Bruder selig, auch zu Lehen gehabt hatte. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Zustand zu halten, doch hat das Kloster sich die zu dem Hofe gehörigen Hölzer selbst vorbehalten, so daß er darin weder Zimmer- noch Brennholz hauen darf. Der jährliche Zins beträgt von aller Frucht den 4. Teil, 2 Pfund 10 Schilling Hofzins Riedlinger Währung, 8 Hühner, 3 Viertel Eier, 1 Fastnachtshenne, 1 Viertel Öl; die Landgarbe muß er vom Feld in des Klosters Behausung zu Burgau führen, das daraus gedrochsche Korn in das salemische Haus nach Riedlingen bringen, wie er auch Geld, Hühner und Eier nach Riedlingen liefern muß. Auf der anderen Seite verpflichtet sich das Kloster, den Zins nicht zu erhöhen, dem Inhaber von der Landgarbe Stroh und bruet (Hexel) zu geben und von jedem Jauchert, der mit Wintersaat bestanden ist, einen Schilling 6 Pfennig, von jedem Jauchert mit Sommersaat 9 Pfennig Schnittergeld zu geben. Zum Dreschen der Landgarbe stellt das Kloster 2, der Lehensmann einen Drescher, doch muß der Lehensmann die Drescher verpflegen, wofür ihm für jeden Dreschtag von dem ausgedroschenen Korn 1 Viertel Riedlinger Meß verabfolgt wird; er muß aber das Geschirr (Zeug, damit man das Korn ausmacht und zueberait) mit Ausnahme der Säcke stellen. Von dem Hof soll er kein Vogtrecht weder in. Korn noch in Geld geben, weil es ein freier und recht eigener Hof des Klosters ist, damit keine Gerechtigkeit oder Last auf ihm erwächst. Dem Kloster muß er mit Gebot und Verbot, mit Reisen und Reissteuern gehorsam sein, ohne des Klosters Einwilligung darf er keinen Schirm annehmen; jährlich muß er 2 Wagenfuhren von Riedlingen nach Pfullendorf tun; das Kloster hat aber die Wahl, die Fuhren zu nehmen oder für jede 10 Batzen entrichten zu lassen. Bei der Fuhr nach Pfullendorf bekommt der Lehensmann Essen und Futter für die Pferde. Frondienste in und um Riedlingen herum muß er leisten wie andere Hintersassen auf Befehl des Pflegers zu Pfullendorf oder des Hauswirts zu Riedlingen. Hält er den Hof nicht in guten Zustand oder gerät er mit den Zinszahlungen in Verzug, so fällt der Hof dem Kloster heim

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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