Johannes, Abt des Stifts St. Ludgers zu Werden, erklärt die Behauptung, die Johan Kogelendaell in einem Prozeß vor dem Reichskammergericht aufgestellt habe, daß der Abt von Werden ordentlicher Richter des im Gericht und in der Herrschaft Hardenberg gelegenen Guts Kogelendaell sei, für unrichtig und stellt heraus, daß er der Herrschaft Hardenberg "allzeit dingpflichtig" gewesen sei. Er müsse innerhalb von 36 Tagen am Reichskammergericht beweisen, daß er nicht Richter des gen. Guts sei und habe sich deshalb erbeten, Bertram van Lutzelraide, Herrn zu Hardenberg, alle Kosten zu erstatten, die diesem aus dem von Johan Kogelendaell deswegen beim RKG angestrengten Prozeß entstehen könnten. Siegler: der Aussteller. Gegeven [...] 1524 up saterstage neyst dem sonnendage vocem jucunditatis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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