Jorg Eyselin von Essingen [Kr. Aalen], wegen Wilderns zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, sich, falls sich der Verdacht, er habe auch großes Wildpret gewildert, bewahrheiten sollte, auf Mahnung der Amtleute wiederum im Gefängnis zu stellen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U.- Bü.: Augustin Eyselin von Essingen, Melcher Heffelin von St. Bartholomä [Kr. Schwäbisch Gmünd], beide Hintersassen des Jörg Heinrich von Wöllwarth, Bruder und Schwager des Täters.