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Äbtissin Barbara von Kloster Heggbach genehmigt den Mitgliedern des Hafnerhandwerks zu Mietingen auf deren Bitten eine Handwerksordnung. Die Bestimmungen werden im einzelnen aufgeführt.
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Äbtissin Barbara von Kloster Heggbach genehmigt den Mitgliedern des Hafnerhandwerks zu Mietingen auf deren Bitten eine Handwerksordnung. Die Bestimmungen werden im einzelnen aufgeführt.