Eitelfriedrich, Domherr der Hochstifte Mainz und Eichstätt, Johann, Johann Georg und Ernst Georg, alle vier Grafen von Zollern, versichern eidlich, wie es die Erbeinigung des Hauses Zollern von jedem Grafen bei Erreichung des 15. Lebensjahrs vorschreibt, die genaue Einhaltung der Erbordnung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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