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Die Verfügung, dass die Untertanen und Wirte aus den Ämtern Ballenstedt, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge Tabak und Pfeifen zum Wiederverkauf nur aus der Fürstlichen Faktorei zu Harzgerode nehmen sollen
Die Verfügung, dass die Untertanen und Wirte aus den Ämtern Ballenstedt, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge Tabak und Pfeifen zum Wiederverkauf nur aus der Fürstlichen Faktorei zu Harzgerode nehmen sollen