Schultheiß Peder gebietet für Herrn Johan von Ziegenhan, Vikar zu St. Peter, als Vertreter seines Stiftes, wegen versessener Gült zum ersten Mal die Räumung des Hauses (vormals Backhaus) hinter dem Krebs gegenüber dem Holderbaum, und stellt Termin "off den nesten frytag nach sent Peters dag als er enbunden wart [...] dusint vierhundirt und acht" [3.8.]. An diesem Tage gebietet er zum zweiten Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.8.]. An diesem Tag gebietet er zum 3. Mal und stellt Termin auf Montag darnach [6.8.]. Zeugen: Henne Ulner und Johannes von Lanstein, die Fürsprecher. Zu Gericht saß am 1. Tag Richter Peder, am 2. Tag Schultheiß Peder, am 3. Tag Richter Arnold. Am 3. Tag wartet Herr Heinrich, Vikar von St. Peter, als Vertreter seines Stiftes des dritten Ausgebots; ein Einspruch ist nicht erfolgt.

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