Schultheiß Peder gebietet für Herrn Johan von Ziegenhan, Vikar zu St. Peter, als Vertreter seines Stiftes, wegen versessener Gült zum ersten Mal die Räumung des Hauses (vormals Backhaus) hinter dem Krebs gegenüber dem Holderbaum, und stellt Termin "off den nesten frytag nach sent Peters dag als er enbunden wart [...] dusint vierhundirt und acht" [3.8.]. An diesem Tage gebietet er zum zweiten Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.8.]. An diesem Tag gebietet er zum 3. Mal und stellt Termin auf Montag darnach [6.8.]. Zeugen: Henne Ulner und Johannes von Lanstein, die Fürsprecher. Zu Gericht saß am 1. Tag Richter Peder, am 2. Tag Schultheiß Peder, am 3. Tag Richter Arnold. Am 3. Tag wartet Herr Heinrich, Vikar von St. Peter, als Vertreter seines Stiftes des dritten Ausgebots; ein Einspruch ist nicht erfolgt.
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Schultheiß Peder gebietet für Herrn Johan von Ziegenhan, Vikar zu St. Peter, als Vertreter seines Stiftes, wegen versessener Gült zum ersten Mal die Räumung des Hauses (vormals Backhaus) hinter dem Krebs gegenüber dem Holderbaum, und stellt Termin "off den nesten frytag nach sent Peters dag als er enbunden wart [...] dusint vierhundirt und acht" [3.8.]. An diesem Tage gebietet er zum zweiten Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [4.8.]. An diesem Tag gebietet er zum 3. Mal und stellt Termin auf Montag darnach [6.8.]. Zeugen: Henne Ulner und Johannes von Lanstein, die Fürsprecher. Zu Gericht saß am 1. Tag Richter Peder, am 2. Tag Schultheiß Peder, am 3. Tag Richter Arnold. Am 3. Tag wartet Herr Heinrich, Vikar von St. Peter, als Vertreter seines Stiftes des dritten Ausgebots; ein Einspruch ist nicht erfolgt.
U / 1408 August 6 / II (in U / 1408 August 17)
(IV 406)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
06.08.1408
St. Peter Mainz
Enthalten in der Eidbesagung 1408 August 17. Nach Rückvermerk lag das Haus hinter dem goldenen Krebs ("gulden Krebisse").
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ