Hans Brendlin, Stadtammann von Markdorf, beurkundet als unparteiischer Vorsitzender ("Gemeiner") Entscheid eines Schiedsgerichts in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, einerseits, Hans und Klaus Hauenstein von Gundertsrütin (=Gunatsreute) andererseits über ein Gut in Gunatsreute. Beisitzer waren für Weingarten Albrecht Arnolt, Schreiber zu Waldburg, und Heinz Rudolf, Bürgermeister in Markdorf, für die Hauenstein Martin Tischinger, Landschreiber der Grafschaft Heiligenberg, und Klaus Brendlin, Bürger zu Markdorf. Ins.: Heinz Hauenstein ("Howenstain") und Ehefrau Anna Crüslin bekennen, daß ihnen Johann [II.] Blarer, Abt von Weingarten, ein Gut in Gunatsreute auf Lebenszeit verliehen hat, Dienstag vor St. Ambrosius (28. März) 1424; derselbe und seine Söhne Hans und Klaus bekunden, daß Abt Erhard [Fridang] ein Urteil von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg in Streit über Schaden infolge Weiherbaus zu Schreckensee und Kosten eines Hausbaus ("Zimmersteuer") erfüllt hat und daß sie keine weiteren Ansprüche mehr erheben werden, Montag nach Michaeli (2. Oktober) 1441.