Georg Graf zu Helfenstein, Viztum von Straubing, setzt, nachdem ein Spruch des Propstes Wolfgang [I. Haimstöckl] von Rohr vom 2.10.1492 als Grund- und Gerichtsherr der Streitparteien, Sixtus Labermüllner [auf der Laabermühle] einerseits und Andreas Müllner zu Oberndorf andererseits, zu keiner dauerhaften Befriedung in diesem Streit um eine "marckh im velber" geführt hatte, fünf Sachverständige ("zu den wasserwerck verstenndig"), drei aus Kelheim, zwei aus Vohburg, zur Besichtigung vor Ort und Entscheidung ein.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv