Heinrich Abt von Fulda (Fulde) verspricht seinem Getreuen, dem Ritter Gottfried von Kranlucken (Kralugke), die Urkunden zurückzuschicken, die Liederbach (Lydir-), Friedrich (Frycze) Stock und ihre Gesellen über 150 Gulden Schatzung innehaben. Er hat ihn von dieser Verpflichtung gelöst durch die Sühne, die er mit Liederbach, Stock und ihren Gesellen vormals geschlossen hat. Der Abt soll Gottfried auch der Bürgschaft gegen Frowin von Hutten (Huten) den Jüngeren ohne Schaden entheben, zu der er ihn in der Schlichtung mit denen von Hutten herangezogen hatte. Kleines Siegel des Ausstellers.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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