Bürgermeister, Schöffen, Rat und die zwölf Geschworenen der Gemeinde der Stadt Xanten verkaufen für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme dem Priester Heinrich Tack, Vikar des Kreuzaltars in der Kirche von Xanten, und seinen Nachfolgern eine Erbjahrrente von 4 Rheinischen Gulden, den Gulden zu 30 Stüber brabantisch, aus allen Einkünften und Gütern der Stadt, die in Xanten am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach von 1524 an zu bezahlen ist. Im Säumnisfall schicken sie 2 Schöffen oder Räte auf Mahnung des Käufers in eine Herberge, die dieser anweist, ins Einlager. Der Käufer kann auf Kosten der Stadt einen Wardein hinzuschicken. Er kann die schuldig gebliebenen Renten samt allen seinen verbundenen Kosten bei geistlichen oder weltlichen Gerichten einklagen; dem wird die Stadt sich unterwerfen. Zur Sicherheit des Käufers, dass sie alle Vertragspunkte erfüllen, setzen sie alle ihre Güter zu Unterpfand, die dieser einnehmen und nutzen kann, bis sie ihm alle Schulden bezahlt haben. Raub, Brand, Fehde u.a. entbinden sie nicht von der Zahlungspflicht. Sie verzichten auf alle Rechtsbehelfe und Einreden, Privilegien und Freiheiten, die ihnen dagegen zustatten kommen könnten. Sie können die Rente jeweils am Martinstag mit 80 Gulden und den Rückständen in Xanten einlösen. - Ankündigung des großen Stadtsiegels. Gegeven 1523 altera Kuniberti episcopi atque confessoris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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