Papst Paul II. teilt dem Bischof von Konstanz mit, dass Konrad Nickel der Alte, Johann Sachsenrieder, Jakob Geiger und die Ehefrau des Sachsenrieder, alle Universalerben des Priesters Konrad Nickel des Jungen, vor ihm Klage gegen Johann Heyden und seinen Sohn Christoph erhoben haben, weil diese unter Begehung eines Sakrilegs den erwähnten Priester Konrad Nickel ermordet haben. Er befiehlt daher dem Bischof, die Sache zu untersuchen. Verhält es sich damit so, wie es ihm von den Klägern geschildert wurde, dann soll er die Mörder ohne Appellationsmöglichkeit exkommunizieren. Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Mörder für ihre Tat Genugtuung geleistet haben und versehen mit einer von dem Bischof gesiegelten Urkunde, die dies bescheinigt, vor dem Papst um die Lösung von dem Bann bitten. Der Bischof kann in der Angelegenheit Zeugenaussagen mit der Androhung von Kirchenstrafen erzwingen.