Markgraf Eduard Fortunat von Baden belehnt den Reichard Rohart von Neuenstein, Gewalthaber des Hans Adam von Neuenstein dem Älteren, in Gemeinschaft mit seinem Bruder Hans Georg und Hans Konrad und Eberhard, den Söhnen des verstorbenen Rudolf von Neuenstein, als Mannlehen mit mehreren Gütern, das sogenannte Lange Lehen [siehe 69 von Neuenstein Nr. 6, 1400 Februar 1, und 69 von Neuenstein Nr. 49, 1481 November 7].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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