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Zwischen Nikolaus, Herr zu Esch, Ritter, und Margarete von Rasfeld, Eheleute, für ihren Sohn Philipp sowie Dietrich von Enschringen und Maria von Hondelingen (Hondtling), Eheleute, für ihre Tochter Margarete, wird ein Heiratsvertrag geschlossen. Die Brauteltern treten ihrer Tochter als Aussteuer ab: eine Weingülte zu Kröv im Wert von 200 Gulden wie in Trier gängig, die Bernhard, Herr zu Burscheid zu leisten hat, zuzüglich von Ausständen im Gesamtwert von 1500 Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, sowie eine Forderung von 500 rheinischen Gulden gegenüber Herzog (Å) Adolf von Berg; diese Beträge sollen bei Abt Otto von St. Maximin hinterlegt werden. Im Fall des Todes der Tochter bzw. ggfs. von deren Kindern fallen diese Ansprüche wieder an die Eltern zurück, nachdem sie dem ggfs. überlebenden Ehemann zugestanden hatten. Philipp von Esch erhält zur Bewidmung seiner zukünftigen Ehefrau ein Viertel der Oberburg und der Herrschaft Esch aus seinem väterlichen Erbe, jedoch mit Vorbehalt des Wittums seiner Mutter Margarete. Über die Nutzung dieses Viertels werden weitere Bestimmungen getroffen. Die Eheleute sollen ferner 1000 rheinische Gulden, für die der Erzbischof von Trier Nikolaus von Esch Vlatten verpfändet hat, nach dessen Tod erhalten. Die Verschreibung darüber soll beim Domkapitel zu Köln hinterlegt werden. Die Vertragsparteien geloben Einhaltung des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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