Es wird bekundet: Zwischen Propst und Konvent des Gotteshauses Beuron einerseits und denen von Enzberg andererseits bestanden lange Zeit Streitigkeiten über die von denen von Enzberg erblich beanspruchte Kastenvogtei, Hoch- und Niedergericht über das Gotteshaus, dessen Leute und Güter und wegen anderer Beschwernisse. Der frühere Bischof Jakob von Konstanz hatte als Ordinarius und Lehnsherr mehrmals vergeblich Kommissare zur Beilegung der Streitigkeiten beauftragt. Der Bischof beauftragt dann seine Räte: den Kanzler Gebhard Schelhammer und den Obervogt zu Meersburg Johann Heinrich von Pflummern, beide Doktoren der Rechte, mit der Beilegung. Beide werden nach Mühlheim geschickt. Nach Anhörung der Parteien vereinbaren sie folgendes: 1. Sigmund von Enzberg, derzeit allein regierender Junker, hatte sich wie alle von Enzberg die Erbkastenvogtei, die Schutz- und Schirmgerechtigkeit und alle hoch- und niedergerichtliche Obrigkeit über das Gotteshaus Beuron, dessen Leute und Güter kraft eines von denen von Weitingen, 1409 erlangten Kaufbriefs über die Stadt Mühlheim und kraft anderer Verträge, Briefe und Ordnungen, in denen die von Enzberg als Kastenvögte und Schirmherren dieses Gotteshauses bezeichnet werden, angemaßt. Propst Johannes beruft sich dagegen auf kaiserliche, königliche und päpstliche Privilegien, nach denen das Gotteshaus das Recht der freien Vogtwahl besitzt. Sigmund von Enzberg verzichtet für sich, seine Erben und Nachkommen auf die Kastenvogtei. 2. Die niedergerichtliche Obrigkeit innerhalb und außerhalb der Ringmauer des Klosters und im ganzen Tal und auf der Ebene bis an die Berge und Steigen, deren Begrenzung durch sichtbare Marken, die beschrieben werden, angegeben wird, soll dem Gotteshaus gehören. Das Rügen zu Holz und Feld, auf Wun oder Weide bleibt wie bisher beiden Parteien vorbehalten. Der Schwarzwog soll mit aller Fischenzgerechtigkeit wie bisher denen von Enzberg verbleiben. 3. Junker Sigmund von Enzberg und sein verstorbener Bruder Bruno hatten [15]95 dem Gotteshaus einen Brunnenfluß in dem Brunnental zu verkaufen versprochen, was verschoben wurde. Dem Gotteshaus wird er jetzt eingeräumt: Es soll eine Brunnenstube und eine Säule als Viehtränke errichtet werden. Der von Enzberg will einen Brunnentrog errichten lassen und unterhalten. Eine Mühle darf mit diesem Wasser nicht betrieben werden. - Das Gotteshaus will dem von Enzberg für Kastenvogtei, niedergerichtliche Obrigkeit und Brunnenfluß für alle Schuldforderung 3.000 fl bar geben: 1.000 fl an Georgi (23. April), den Rest um Martini (11. November). Die hohe Obrigkeit beansprucht das Gotteshaus nicht; die von Enzberg sollen sie wie bisher ausüben. Wenn sich eine weltliche Malefizperson im Gotteshaus befindet, soll sie der Propst durch seine weltlichen Diener und Offiziere vor die Portale und Mauern schaffen lassen und innerhalb von 3 Tagen der hohen Obrigkeit übergeben. 4. Die verstorbene Frau Elisabeth von Honburg geb. von Neudeck hat in ihrem Testament 100 fl für ein Jahrgedächtnis an ihrem Begräbnisort vermacht. (1) Sie wurde in Beuron begraben, die von Enzberg hatten die 100 fl zu erstatten. Das Gotteshaus Beuron soll den Empfang quittieren und auch einen Revers über das geordnete Halten der Gottesdienste denen von Enzberg geben, während letztere einen Auszug aus dem Testament geben. 5. Von der Wiese zu Bronnen, die der verstorbene Kaspar Reize innehatte und die dann die von Enzberg wieder an sich gebracht haben, weil sie, gegen Beuron zehntpflichtig war, sollen die von Enzberg den Zehnten aufstellen oder dafür jährlich 5 fl dem Gotteshaus entrichten. 6. Die beiden auf beuronischem Grund erbauten Bauernhäuser zu Irrendorf, deren Inhaber davon dem Gotteshaus jährlich 15 Batzen Grundzins geben, sollen dabei bleiben ohne Aufschlag eines neuen Ehrschatzes oder Hauszinses vom Grundherrn. Die von Enzberg sollen die Klosterhöfe und Güter in ihrer Obrigkeit weder mit Steuer noch Ein- oder Abzug belasten lt. Vertrag von 1548. Vom eigenen Hab und Gut der I nhaber der vorgenannten Höfe dürfen sie bei deren Wegzug aus der Herrschaft den Abzug nehmen. 7. Propst und Konvent zu Beuron mußten sich an den Unkosten des Junkers Sigmund von Enzberg und seiner Vorfahren beim Empfang etlicher von der Landgrafschaft Stühlingen herrührender Lehen beteiligen. Der von Enzberg trägt den 4. Hof zu Dürbheim im Namen des Gotteshauses Beuron zu Lehen. Propst und Konvent wollen sich künftig an den Rais- und Kanzleikosten für diesen Hof beteiligen. 8. Der Propst soll innerhalb von 3 Jahren die baufällige Filialkirche zu Irndorf neu erbauen. Die Irndorfer sollen dazu Fronfuhren und Handarbeit leisten; auch die Kirchenfabrik soll einen Teil der Baukosten tragen. An jedem auf einen Wochentag fallenden gebotenen Feiertag soll der Propst einen Priester aus dem Konvent zum Messelesen und Predigen nach Irndorf schicken. 9. Mit der Heiligenrechnung in den Flecken Buchheim und Irndorf soll es lt. den konstanzischen Synodalstatuten gehalten werden. Das Gotteshaus soll als Pfarrherr hinzugezogen werden. 10. Obwohl mit der enzbergischen Kastenvogtei auch das von denen von Enzberg angemaßte Kollektationsrecht entfällt, wird dieser Punkt bis auf weiteres ausgesetzt. 11. Aus der Badstube zu Mühlheim gehen dem Gotteshaus Beuron weiterhin jährlich 10 ß Zins, worüber auch Urkunden vorhanden sind. 12. Die Zins- und anderen Schuldforderungen sowie die Gerichtkosten der beiden Parteien werden aufgehoben und gegenseitig kompensiert. Alle Dokumente, welche die von Enzberg über Kastenvogtei und Niedergericht haben, werden für kraftlos erklärt. Bischof Jakob von Konstanz bestätigt diesen Vergleich. Es werden 3 gleichlautende Verträge ausgefertigt Vermerke: Pergamentlibell, 6 Blatt Dorsualvermerk: Vide Saalbuech part. 1 fol. 270; LC; Lad LXV, Nr. 3; Siegel: Halbmond, fol. 230 vgl. auch Dep. 31 (Enzberg), Urkunde 788 Beilage: I Ausfertigung (mit Kürzungen bei Artikel 2), Papierlibell, 6 Blatt Siegel mit Papierdecke und Unterschriften der Kommissare des Bischofs: 1) Gebhard Schelhammer, Kanzler; 2) Johann Heinrich von Pflummern; der Parteien und deren Beistände: 3) F(r.) Johannes, Propst in Beuron; 4) F(r.) Johann Kaspar Sturm im Namen des Beuroner Konvents; 5) F(r.) Petrus, Propst in Riedern; 6) Sigmund von Enzberg; 7) Balthasar von Hornstein der Jüngere; 8) Christoph Hannibal von Ulm II Abschrift von I [18. Jh.], Papier, 6 Blatt III Urkunde 1615 März 15, Mühlheim, ausgef. von Bischof Jakob von Konstanz, s. Urkunde (40) IV Auszug [18. Jh.] aus dem beuronischen Amtsprotokoll über die Vergleichsverhandlungen zwischen Beuron und Enzberg vom 8. - 15. März 1615; Papierlibell, 10 Blatt V Urkunde 1615 November 23, Mühlheim, s. Urkunde (40a) (1) vgl. dazu Urkunde 36

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